Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes

Das Fürstentum Liechtenstein hat per Plebiszit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit deutlicher Mehrheit abgeschafft. In der Schweiz hat das vor ein paar Jahren nur nicht hingehauen, weil die Schweizer Bürger, die im Ausland leben, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten wollten. In Deutschland wird es wohl kaum je zu einer Volksabstimmung darüber kommen.

Aber die Ministerpräsidenten, die mit Rückendeckung ihrer Landesparlamente die Herren, Erschaffer und Fürsorger für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind, haben vor einer Woche die Weichen für eine mögliche Abschaffung gestellt.

Dass der 10-Milliarden-Moloch umstritten ist, dass die AfD ihn als einzige Partei abschaffen will, ist bekannt. Dass es sich hierbei um einen der aufgeblähtesten und teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weltweit handelt, ebenso.

Auch bekannt, wenn nie so ausgesprochen, ist die Tatsache, dass der unermesslich hohe Finanzierungsbetrag dieses eminent wichtigen Gemeinschaftswerkes unfair zu Lasten einkommensschwacher Haushalte erhoben wird. Nur will das die Schicht nicht wahrhaben, die glaubt, befugt und verpflichtet zu sein, sich öffentlich zu dem Thema zu äußern. Für deren Portemonnaie spielen 18, 19 oder 20 Euro keine Rolle.

Die Milliardäre des Landes tragen zu diesem demokratisch so wichtigen Werk faktisch nichts bei. Wenn sie sich angemessen beteiligen würden (also nach einem Steuermodell, was aber von der Politik gleich hysterisch wegen Staatsnähe als nicht machbar verworfen wird), könnte die Belastung für die Mehrheit der Haushalte deutlich gesenkt werden. Die Diskussion um die Erhöhung wäre damit vom Tisch. Und darum geht es.

Die Haushaltsgebühr steigt ständig und wird somit immer schmerzhafter für die einkommensschwachen Haushalte, von denen es überdurchschnittlich viele in den Neuen Bundesländern gibt. Deshalb ist die Gebührenerhöhung von Mal zu Mal umstrittener. Diesmal werden schon zwei oder gar drei Bundesländer ihr nicht zustimmen; wodurch der Fall wieder, da Einstimmigkeit der Bundesländer vorgeschrieben ist, vor dem Bundesverfassungsgericht landen dürfte.

Die Ministerpräsidenten hatten letztes Jahr einen Zukunftsrat ins Leben gerufen. Dieser hat für viel Geld Vorschläge zu einer Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgelegt. Diese würden sich gebührenmindernd auswirken und fanden breite Anerkennung.

Allerdings pfeifen die Ministerpräsidenten jetzt offenbar auf die wichtigsten Reformpunkte. Halbherzig und zögerlich wird da was umgesetzt und dort, ohne jetzt ins Detail zu gehen: es dürfte eine Reform werden, die kaum dazu geeignet ist, die Rundfunkgebühr deutlich zu reduzieren, was ein Ziel der Reform ist. Sie dürfte nicht einmal dazu geeignet sein, eine Erhöhung zu verhindern.

Die vorgelegte Reform scheint auf Programmreduktionen, also auf Verkleinerung des Angebotes hinauszulaufen. Sie scheint in keiner Weise geeignet, das lädierte Image der Anstalten aufzupolieren. Diese Reform ist geprägt von der Angst um Besitzstandswahrungsansprüche. Diese Reform birgt keine radikale Besinnung und Reorganisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes im Hinblick auf seinen fundamentalen Zweck, nämlich einen Journalismus zu ermöglichen, der ohne Wirtschafts- und Politinteressen im Sinne der Frischhaltung der Demokratie arbeiten kann und der Entwicklungen in Richtung Extremismus rechtzeitig Einhalt gebietet. Diese Reform wird die Misere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nicht aus der Welt schaffen. Mit dieser Reform werden die Ministerpräsidenten ihrer Verantwortung einem demokratischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegenüber nicht gerecht.

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