Lauwarmes Carpaccio vom Schwein mit Honig
und
Bayerisches Ceviche
sind zweifellos leckere Gerichte, die der Fernsehkoch Alexander Herrmann in dieser BR-Sendung zubereitet; sie kommen attraktiv rüber und beim zweiten beansprucht der Koch sogar eine gewisse Exklusivität; er behauptet, er lüfte damit ein Geheimnis.
So weit geht es also schon, so weit muss eine solche Sendung schon gehen, um sich vor der aktuell wieder hochkochenden Diskussion über Sinn, Zweck und Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkes halbwegs legitimieren zu können.
Gerade schwillt der Chor derjenigen an, die sagen, es dürfe auf gar keinen Fall eine weitere Zwangsgebührenerhöhung geben. Dabei ist noch nicht mal das Argument, dass die Reichen des Landes, diejenigen 10 Prozent, die über 60 Prozent des Besitzes verfügen, sich vergleichsweise praktisch nicht an der Finanzierung des 10-Milliarden-Topfes beteiligen, in der Öffentlichkeit angekommen.
Wenn die Reichsten sich angemessen beteiligten, könnte die Rundfunkgebühr für den Normalverbraucher salopp geschätzt um 50 Prozent, wenn nicht gar um zwei Drittel gekürzt werden. Aber wie gesagt, dieses Argument ist öffentlich noch nicht mal im Umlauf.
Aktuell wird die Haushaltszwangsgebühr demokratisch unfair zu Lasten einkommensschwacher Haushalte erhoben. Das sind Haushalte, die sich kaum je so ein Gericht leisten können, wie der Fernsehkoch uns hier zubereitet.
So oder so, die Anstalten müssen gewaltige Sparanstrengungen unternehmen, alles, was nicht zum Grundauftrag gehört, muss eingepart und ausgelagert werden. Dazu gehören allemal Kochsendungen. Der Spitzenkoch kann ruhig, wie viele andere auch, seine Künste eigenständig im Internet auf Youtube oder auf einer eigenen Website verbraten. Das dürfte seiner Schönheit keinen Abbruch tun. Die zuständigen Redakteure Frank Johne und Ingmar Grundmann dürfen gerne auch in die Selbständigkeit entlassen werden.
Rote Karte des Zwangsgebührenzahlers!