Nach dem Urteil – Jusqu‘ á la Garde

Nach dem Urteil ist vor dem nächsten Urteil oder zumindest bis der nächste Fall polizeilich abgeschlossen ist. Das ist der zeitliche Rahmen dieses brillanten Filmes von Xavier Legrand.

Es fängt mit der Anhörung zum Familienstreit der Bessons an. Die Richterin liest erst eine Aussage des elfjährigen Jungen Julien (Thomas Gloria) vor, es geht um Gewalt des Vaters. Die Anwältin von Mutter Miriam (Léa Drucker) kommt zu Wort, die Anwältin von Vater Antoine (Denis Ménochet) kommt zu Wort. Es geht um den Anspruch auf die Kinder, da ist noch die ältere Schwester Joséphine (Mathilde Auneveux).

Die Parteien tragen ihre je unterschiedliche Sicht zur Kaputtheit dieser Familie vor. Was genau passiert ist und warum Miriam sich nie an die Polizei gewandt hat und wo die Kinder jetzt lieber hinwollen, wird nicht definitiv klar.

Es wird sich im Laufe des Filmes herausstellen, dass alle Figuren mit Inkonsequenzen zu kämpfen haben, mit der Wahrheit und auch mit Unklarheiten ihrer Gefühle und ihres Wollens. Das macht den Film so atemberaubend. Und atemberaubend ist auch die Machart. Eine Art Weiterentwicklung der weitherum soziorealistisch-prägenden Methode der Gebrüder Dardenne, die unnachgiebig waren durch ihr Dranbleiben und ihre fast Fingerspitzennähe zu den Protagonisten.

Legrand allerdings kommt vom dokumentarischen Realismus wieder weg in einen inszenierten Realismus, der ganz genau die Menschen beobachtet, der signifikante Gefühls- und Dramatikmomente herauspickt und präzise – und auch lang genug – inszeniert. So dass eine jede Szene augenfällig und nacherzählenswert bleibt und vor allem das Problem, um das es geht, wie eine vielfältig beleuchtete Skulptur auf die Leinwand gehoben wird und dem Zuschauer nicht die Bequemlichkeit von Eh-Klar oder Selbstgerechtigkeit oder leichtem Urteil überlässt.

Die Gewalt des Vaters hat ihre Wurzeln, das Verhalten der Mutter ihre. Die jeweiligen Eltern, also die Großeltern von Julien und Joséphine haben auch ihren Auftritt, werfen ihr Licht auf die Familienverhältnisse.

Verschiedene Qualitäten der franzsösichen Filmkultur vereinigen sich hier zu diesem packenden Film: der Rationalismus, der ein Thema strukturiert, der den formaljuristischen und titelgebenden Rahmen abgibt, der Umgang mit Gefühlen und Schauspielern, die innerhalb dieses Rahmens die Dramatik vorwärts treiben, die die emotionalen Saiten des Zuschauers zum Vibrieren bringen und für ungewöhnliche Bilder sorgen: die Mutter mit Julien in der Badewanne, während der Vater an die Tür poltert; das Gesicht der Nachbarin, die die Polizei anruft und wie sie breit ihren Namen buchstabiert, Julien beim Vater im Auto, hin- und hergerissen zwischen den Ansprüchen der verschiedenen Loyalitäten zum physisch bedrohlich anwesenden Vater und der Mutter, die er verleugnet, der Schwangerschaftstest von Josephine auf einem Klo an der Schule, die Enge und Nähe der Figuren als unentrinnbare Versponnenheit des Menschen und seiner Bedürfnisse und Sehnsüchte in einem Netz von Paragraphen und juristischen Begriffen.

Nach dem Pressevorstellung fiel mir das Werbeplakat einer Apotheke auf, „Nähe ist keine Frage der Entfernung“; der Satz wirkte wie eine Interpretation des Filmes auf mich. Was sucht der Mensch in der Familie, wenn nicht Nähe? Was auch heißt, nicht alleinsein. Aber auch: geschützt sein. Auch wenn Menschen örtlich getrennt sind, so können sie, als drohende Gefahr, als Stalker, präsent sein – oder als Beschützende. Hier wird der Mensch beschrieben und entdeckt und nicht, wie allzugerne im deutschen Kino, doziert.

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