Sind Pressevorführungen optional, guter Ton oder Pflicht?

Til Schweiger, der ja seit einiger Zeit als Regisseur selbst recht erfolgreich Filme macht, stellt seine Filme vor dem Filmstart seit Keinohrhasen nicht mehr der Presse. Da es bisher immer üblich war, Filme der Presse zu zeigen, damit die darüber berichten kann, wirft dieses Verhalten Fragen auf.

Einerseits muss die Presse sich fragen, welche Art Berichterstattung Filmkritik überhaupt ist. Sicher, Kulturkritik muss sein dürfen, aber theoretisch kann man einen Film ja auch besprechen, wenn er schon läuft. So, wie ein Theaterstück auch meist erst nach der Premiere in der Zeitung steht. Filmkritik ist auch sicher nicht so sehr von öffentlichem Interesse wie politische Nachrichten. Da hat die altgediente Pressevorstellung eher organisatorischen Charakter, damit man nicht am Donnerstag alle neuen Filme sehen muss, um sie am Freitag oder Samstag in der Zeitung zu haben. Doch: Besteht ein Recht darauf?

Andererseits ist es ja schon immer im Sinne der Filmfirmen gewesen, dass die Presse positiv über die neuesten Filme berichtet. Das nennt sich PR und ist im Endeffekt kostenlose Werbung, redaktionell abgesegnet. Wenn da nicht diese Pressefreiheit wäre, die es erlaubt, einen Film auch in der Luft zu zerreißen. Was wiederum den Filmfirmen nicht so gefallen mag, was ja irgendwo auch verständlich ist.

Nun kommt also ein Regisseur daher, der einfach beschließt, seine Werke nicht mehr der Presse zu zeigen. Wie geht man um mit so einer Situation? Habe ich als Journalist, der eine Filmkritik schreiben will, ein Recht darauf, einen Film vor dem Start zu sehen? Darf man mir Einlass verwehren zu einer Veranstaltung, die nachweislich stattfindet, wo man mich aber nicht dabeihaben will? (Das passiert übrigens jeder Menge Kollegen total oft, die Journalisten werden gerne von Seiten der Film-PR-Agenturen bisweilen willkürlich in Gruppen sortiert und getrennt zu verschiedenen Terminen eingeladen – manche früher, manche später – was irre Probleme macht, wenn man in Konkurrenz zueinander steht und anbieten können will oder für Kunden arbeitet, von denen die PR-Agentur nichts weiß)

Und schließlich: Darf man einen Film der Presse pauschal vorenthalten, bzw. nur einer ausgewählten Gruppe von Journalisten zeigen? (honi soit qui mal y pense).

Nun, ich kann diese Fragen nicht eindeutig beantworten. Sicher hätte ich gern mehr Rechte und vor allem selbstverständliche Pressevorführungen für all jene, die ernsthaft berichten wollen. Genau genommen sollte es sogar Entscheidung des Journalisten sein, ob er einen Film sehen will, und nicht die eines Filmverleihs oder einer PR-Agentur. Aber mal ehrlich: Ein Film ist doch in den meisten Fällen nur ein Produkt, das verkauft werden soll. Echte Kultur für echtes Feuilleton ist doch in den wenigsten Fällen dabei. Schwierig, so aus dem Stand eine fundierte Stellungnahme abzugeben.

Daher übergebe ich nun an den VdFk, der folgenden offenen Brief zum Thema verfasst hat und darin einige äußerst starke Argumente ins Feld schickt:

Verband der deutschen Filmkritik fordert Pressevorführung des Schweiger-Films

Dem Vorstand des Verbandes der Deutschen Filmkritik wurde von der Pressestelle des Warner Bros. Filmverleihs mitgeteilt, dass es keine Pressevorführungen zum Film „Schutzengel“ von Til Schweiger geben wird. Das hat uns überrascht, scheint der Film doch künstlerisch so gelungen, dass er von den Produzenten für die Nominierung als deutscher Kandidat für die Verleihung des Oscars für den Besten Nichtenglischsprachigen Film vorgeschlagen wurde.
Die Entscheidung hat uns andererseits nicht überrascht. Seit dem Start von „Keinohrhasen“ werden alle Filme des Regisseurs Til Schweiger der Presse nicht oder nur einem handverlesenen Kreis von Berichterstattern rechtzeitig gezeigt. Die Mehrheit der Kritiker wird hingegen ausgeschlossen, die kritische Auseinandersetzung mit dem Werk ist offenkundig nicht gewollt.
Der Verband protestiert gegen diese unfaire Benachteiligung von Journalisten und fordert den Warner Bros. Filmverleih auf, allen Journalisten die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig über den Film zu informieren.
Der Verband fordert des weiteren Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien, auf, derartigen Zensurbemühungen und der Behinderung der Arbeit der Presse innerhalb der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes und durch eine Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des DFFF ein Ende zu setzen. Wer Steuergelder für die Produktion seines Filmes beansprucht oder Gelder aus einem Solidaritätsfonds der Filmbranche, der durch ein Bundesgesetz entsteht, sollte verpflichtet werden, seinen Film mindestens eine Woche vor Bundesstart in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig München und Stuttgart allen interessierten Filmjournalisten zugänglich zu machen.

Wilfried Reichart
für den Vorstand des VDFK

3 Gedanken zu „Sind Pressevorführungen optional, guter Ton oder Pflicht?“

  1. Wenn der Verband der deutschen Filmkritik das Recht fordert, dass alle Filmjournalisten sich rechtzeitig über Till Schweiger’s Filme (also meint, über jeden Film) informieren zu können (um darüber zu berichten), schließt das dann auch die Pflicht mit ein sich über andere (von weniger populären Filmemachern) Filme rechtzeitig zu informieren und darüber zu berichten?

    Recht hin oder her – irgendwie finde ich es schon cool, dass Till Schweiger sich das mittlerweile leisten kann zu sagen: Mach ich nicht mehr. Die zerreißen mich ja eh nur. Ich mache Filme für das Publikum und nicht für die Kritiker. Und bei denen kommen die Filme ja, wie die Verkaufszahlen zeigen, gut an.

    Auf jeden Fall ist diese Forderung des Verbandes der deutschen Filmkritik eine weitere Promotion für den neuen Till Schweiger Film 😉

    Beste Grüße. Tanja Ries

  2. Hallo Tanja,

    ganz so einfach ist es nicht. Die Presse ist natürlich nicht verpflichtet, über etwas zu berichten, das wäre ja eine total Umkehr der redaktionellen Verantwortung. Andererseits, wenn man die Berichterstattung über etwas zu unterbinden versucht, dann wird jeder Journalist natürlich hellhörig. Aber wie Du schon selber sagst: „Bad news are good news“, also ist in jedem Fall Promo für Til Schweiger passiert.

    Und „leisten“ kann sich das jeder, keine Pressevorführung abzuhalten. Manch Filmstart kann sich nicht einmal eine Pressevorführung leisten, das kostet nämlich auch ganz schön. Aber für diese Fälle kann man sich eine DVD kommen lassen oder den Film sogar in einem geschützten Stream angucken. Am Geld oder der Technik kann es also nicht liegen.

    Eine kleine Sache beim Film ist diese: Die Einnahmen sagen noch nicht schlüssig aus, ob ein Film beim Publikum auch gut ankommt. Denn man zahlt ja, bevor man den Film gesehen hat, sozusagen auf Verdacht. Da kann ein Schwergewicht wie Til Schweiger theoretisch den größten Scheiß abliefern, er würde immer noch Millionen machen, bevor es die Runde macht, dass der Film nicht sehenswert ist. Soviel Schwung hat der Name.

  3. Gerade mal recherchiert, weil wir bald ein Projekt starten. Sehr schöner und interessanter Artikel. Ich finde die Forderungen des Verbands für Filmkritik richtig. Wer Förderungen vom Staat bekommt, muss die Filme der Presse vor Start des Films zugänglich machen. Filme mögen im Sinne der Pressefreiheit nicht so wichtig sein, aber sie gehören irgendwo auch dazu.

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