Die Kollegen werden es kennen: Man gibt einen wohldurchdachten Text ab, mit dem man selbst zufrieden ist, stellt die Rechnung und legt das Thema geistig zu den Akten. Wochen später erhält man das Rezensionsexemplar, blättert nach seinem Text – und erkennt diesen nicht wieder. Unter dem eigenen Namen wurde gekürzt, umformuliert, umgestellt und verschlimmbessert, vom Vernichten kleiner Wortspiele bis zur Unkenntlichmachung einst gefühlvoll aufgebauter zweiter und dritter Bedeutungsebenen.
Natürlich passiert das nicht immer in einem schockierenden Ausmaß, doch so ziemlich jeder Journalist dürfte schon dem einen oder anderen überambitionierten Textchef oder Schlussredakteur begegnet sein.
Nun hat ein Gericht festgestellt, dass der Autor sehr wohl gewisse Rechte daran hat, seine Texte unverändert drucken zu lassen, zumal ja unter dem Murks eines anderen auch noch der eigene Name steht. Die Frage ist natürlich, ob man das als kleiner Freier einfach so einfordern kann und sollte, denn unersetzlich dürften die wenigsten von uns sein. Mehr bei Stefan Niggemeier.