Journalistische Vergütungsregeln unexplained – zweiter Akt

Im Juni hatte mein Journalistenverband eine handliche Tabelle fürs Portemonnaie herumgeschickt, in der die branchenüblichen Vergütungen für verschiedene Arten von Veröffentlichungen übersichtlich notiert waren.

Leider hatte man die Einheiten vergessen, so dass nicht klar war, ob es sich um Euro pro Artikel, Cent pro Zeile oder ähnliches handelt. Natürlich ist dies nur ein kleiner Fauxpas, denn Branchenprofis wissen selbstverständlich, dass es sich um Cent pro Zeile handelt – oder ahnen dies wenigstens.

Nur arbeiten in dieser Branche eben schon lange nicht mehr nur ausgebuffte alte Füchse. Auch ist es nicht mehr selbstverständlich, dass jeder Artikel zunächst einmal in einer gedruckten Publikation erscheint und die Online-Auswertung eine Art neumodischer Plan B ist, dessen Vergütung weitgehend unter den Tisch fallen kann. Und gerade für die eher wenig ausgefuchsten Kollegen ist diese Broschüre ja hauptsächlich gedacht.

Nachdem ich die fehlenden Einheiten in der Broschüre hier moniert hatte (sicher ist das auch anderswo geschehen), wurde diese Woche die Neuauflage des Flyers zugestellt, mit der lapidaren Begründung „Leider fehlte in dieser Broschüre der Hinweis, worauf sich die angegebenen Honorarsätze beziehen“.

Neugierig öffnete ich die zweite Auflage der Broschüre – nur um herzhaft lachen zu müssen. Denn noch immer fehlt der Hinweis, worauf sich die angegebenen Honorarsätze beziehen. Zwar findet sich diesmal „Alle Angaben in Cent pro Zeile“ unter den Tabellen, was schonmal sehr gut ist. Doch leider fehlt auch weiterhin der Hinweis, wie lang so eine Zeile eigentlich ist.

Bei uns brachte beim letzten Mal erst die Diskussion im Blog mit längerer Recherche folgenden Hinweis:

Dabei gilt als Normalzeile die Druckzeile mit 34 bis 40 Buchstaben. Umfasst die Druckzeile weniger als 34 oder mehr als 40 Buchstaben, so sind die Honorarsätze nach folgender Formel zu errechnen:
Buchstaben der Druckzeile x honorarsatz für Normalzeile : 37

Um es kurz zu machen: Eine Zeile entspricht 37 Zeichen. Warum bitte schreibt man das nicht einfach hin? „Alle Angaben in Cent pro Zeile (37 Zeichen)“ oder ähnlich? Die Angabe findet sich nämlich leider ebensowenig in dem dem Flyer beiliegenden Infoblättchen.

Schon lange ist eine Zeile nämlich nicht mehr zwischen 34 und 40 Lettern breit, auf einer Magazinseite wie der hier von mir dereinst teilweise geschriebenen ist das manuelle Zählen der Buchstaben nämlich eine spannende Angelegenheit – mit Zeilen alleine könnte man nicht genau rechnen.

Die beiden Texte neben dem Bild von Cate Blanchett (ein Beispiel für einen eher sanften Textfluss um ein Bild) haben 36 Zeilen (müssten rechnerisch also etwa 1332 Zeichen haben), tatsächlich finden sich aber nur 1207 Zeichen. Rechnet man ihn nach Zeilen ab (sagen wir, 90 Cent pro Zeile), kommt man auf € 32,40. Rechnet man ihn nach 90 Cent pro 37 Zeichen ab, kommt man auf € 29,35, ein Unterschied von immerhin rund 10%. In diesem Fall fährt man also besser, wenn man nach Zeilen rechnet.

Doch die Vergütungsregeln sind ja nicht dafür gedacht, dass man mal nach Zeilen, mal nach Zeichen abrechnet, je nachdem, wo mehr Geld herausspringt. Daher wäre eine einheitliche, felsenfest definierte Ansage von Seiten des Verbandes einfach Gold wert.

Ich persönlich halte es für besser und vor allem fairer, nach Cent pro Zeichen abzurechnen, allein schon, weil Texte dann objektiv messbar sind. Wobei es natürlich immer ein heißes Eisen sein wird, ob die schiere Menge des geschriebenen Textes für dessen Vergütung überhaupt relevant sein sollten.

So gesehen wäre die Perry Rhodan-Gesamtausgabe nämlich um ein vielfaches „wertvoller“ als Shakespeares gesammelte Werke – logisch, dass die Berechnungsmethode nach Textlänge nur eine Krücke für Alltagsjournalismus sein kann. Der Kommentar eines Kollegen zum Zeitgeschehen, in zwei Stunden ausgefeilt, kann demnach einfach nicht gleichwertig honoriert werden die z.B. das textlich zufällig gleich lange Ergebnis wochenlanger Recherchen in irgendeinem zwielichtigen Milieu.

Doch was auf dem Flyer außerdem noch fehlt, und das ist ebenfalls nicht unkritisch, ist das Medium, auf die sich diese Honorare beziehen. Anhand der Entstehungsgeschichte der Broschüre weiß ich, dass es sich um die Printausgaben von Tageszeitungen handelt, doch das steht halt leider nicht drauf. Ich wage zu bezweifeln, dass eine in der Tagesschau verlesene Meldung, die geschrieben vielleicht zehn oder fünfzehn Zeilen ausmacht, mit nur ein paar Euro honoriert zu werden hat.

Es wäre also schön, wenn es irgendwann (es eilt nicht) eine dritte Auflage des Flyers geben würde, diesmal mit wirklich allen notwendigen Informationen darauf, so dass Missverständnisse für alle Zeiten ausgeschlossen sind. Wie wäre es mit „Honorartabelle für die Vergütung freier Journalisten für Print-Veröffentlichungen in Tageszeitungen“ oben drüber, und „Alle Angaben in Cent pro Zeile (37 Zeichen)“ darunter? Klappe zu, Affe tot.

Grundsätzlich Danke übrigens an die Journalistenverbände für die sicherlich mühevolle Aushandlung dieser Honorare! – Und jetzt bitte dasselbe nochmal für Online, und dann auch noch all diees gegenüber den Kunden und Auftraggebern auch durchsetzen. Ein „Agent-Service“ der Journalistenverbände wäre hier wirklich gern gesehen, ich für meinen Teil bin nämlich Autor und kein Verhandlungsführer.

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