Nachdem die blutjunge Autorin Helene Hegemann sich erlaubt hat, in einem Buch einige Textpassagen ungefragt und ohne Quellenangabe von anderen Autoren zu übernehmen, und daraufhin bitter lernen musste, dass Abschreiben im Leben nicht dasselbe ist wie Abschreiben in der Schule, lockt nun ein scheinbar ähnlich gelagerter Fall die Entscheider der deutschen Zeitungsredaktionen.
Es geht um „Wortvogel“ Torsten Dewi und den TV-Zweiteiler Hope. Die Biogrpahie der ersten Ärztin Münchens hat Torsten zusammen mit Katrin Tempel zu einem Drehbuch sowie einem Roman verarbeitet. (Videobeitrag dazu beim ZDF)
Nun gibt es da offenbar eine Historikerin, die ein Sachbuch zum Thema geschrieben hat, das auch von Tempel und Dewi zur Recherche benutzt wurde. Diese behauptet nun, die beiden Autoren hätten sich an ihrem Werk vergriffen. Das berichten jedenfalls die Medien, schreibt der Wortvogel.
Torsten Dewi hat verständlicherweise ein Problem damit, dass nun auch seriöse Blätter Plagiatsvorwürfe drucken, und das ohne detaillierte Recherche. Der Anlass ist offenbar, dass die ganze Nation ohnehin schon schwer geschockt ist, weil eine 17-jährige beim Abschreiben erwischt wurde, und nun ein zweiter „Skandal“ ans Licht kommt.
Doch ganz so einfach ist die Angelegenheit nicht, und Torsten berichtet in seinem Blog eingehend über seine Seite der Geschichte. Für mich ist seine Argumentation wasserdicht, was dem Skandal den Boden unter den Füßen wegziehen dürfte. Ich empfehle daher jedem, Torstens Stellungnahme zu den Plagiatsvorwürfen zu lesen und sich selbst ein Bild zu machen.
Ich gebe offen zu: Ich habe weder den Film gesehen, noch das Buch gelesen, noch das Sachbuch der Historikerin durchstöbert, noch einen Zeitungsartikel zum Thema gelesen – ich bin gänzlich unbeleckt. Ich darf mir kein Urteil erlauben, wohl aber eine Meinung. Und derzufolge wird es wohl genauso laufen wie beim Tannöd-Prozess, denn historische Tatsachen sind urheberrechtlich nicht schützbar.
Nachtrag: Sapperlot, H. Hegemann wurde exakt heute volljährig. So ein Zufall!