Anzeige gegen Kerkeling

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen Hape Kerkeling. Tatsächlich liegt offenbar ein Videobeweis vor, dass Kerkeling, oder jemand, der ihm echt ähnlich sieht, den Verkehr ernsthaft gefährdet hat. Noch wird allerdings um die Frage der Zuständigkeit in der Sache gestritten.

Bis jetzt sieht das alles noch recht gut aus: Jemand tut etwas Unrechtes, wird dabei beobachtet bzw. sogar gefilmt, und die Justiz verfolgt den Fall, gänzlich unbestechlich und blind gegenüber der Tatsache, dass es sich um einen Promi handelt. Löblich, mustergültig, fein.

Dumm nur, dass die Anzeige durch einen Zuschauer von Hallo, Taxi erfolgt ist, der im Fernsehen gesehen hat, wie Kerkeling alias Günter Warnke eine Currywurst gegessen (bzw. in einer anderen Szene mit dem Handy telefoniert hat), als er gerade am Steuer saß.

Tatsächlich geht die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nun (unter dem Aktenzeichen 30 Js 4456/08) der Angelegenheit nach, weil die Staatsanwaltschaft eben jeder Anzeige nachgehen muss.

Ich frag mich echt, wie hirnverbrannt ein Fernsehzuschauer sein muss, um wegen sowas eine Anzeige zu erstatten. Und damit auch noch unsere Steuergelder zu verschleudern bereit ist. Das müsste man wiederum anzeigen!

Hier ein paar spontane Erklärungen dafür, wie Kerkeling den Verehr doch nicht gefährdet haben könnte:

  1. Es ist möglich, dass die gefährliche Stuntszene mit der Currywurst mit Hilfe eines Tow Dollys gedreht wurde. Dieser ist für den Zuschauer unsichtbar, deswegen hat Hollywood ihn ja erfunden. Der Zuschauer denkt also in diesem Falle nur, dass Kerkeling eine Currywurst isst und Auto fährt.
  2. Es ist möglich, dass der Kläger sich durch die Montage der entsprechenden Szenen erfolgreich in die Irre geführt wurde (deswegen montiert man ja…). Die Außenszenen, die das Taxi sicherlich deutlich ohne Tow Dolly zeigen, sind höchstwahrscheinlich zu anderer Zeit gedreht worden als die Innenszenen. Ich will hier keine zarten Illusionen zerstören, aber möglicherweise sitzt Kerkeling in diesen Szenen nicht einmal selbst am Steuer, sondern ein kerniger Stuntman, der mit dem beinharten Verkehr auf Düsseldorfs Straßen zurechtzukommen ausgebildet wurde.
  3. Möglicherweise wurde für den Dreh die Straße ja ganz gesperrt und es bestand gar keine Gefahr für Leib und Leben anderer.
  4. Die Currywurst und das Handy sind möglicherweise aufwendige, teure Attrappen, die gar nicht unter die entsprechenden Gesetze fallen.
  5. Nicht ganz von der Hand zu weisen ist die Möglichkeit, dass Kerkeling eventuell tatsächlich selbst am Steuer saß und die Currywurst dabei aß. Dass er dabei keinen Totalschaden verursacht hat, ist wahrscheinlich seinem IQ zu verdanken, der offenbar deutlich über dem von Knäckebrot liegt.

Um wieder halbwegs ernsthaft zu werden: Wie kann man nur so blöd sein, einerseits Kerkeling zu gucken und andererseits selbigen anzuzeigen wegen – muahaha – Currywurst am Steuer? Was für ein engstirniger, treudeutscher Scheuklappenkleingärtner kommt denn auf diese Schnapsidee? Ich fass‘ es einfach nicht. Ein Wunder, dass der Typ nicht gleich Arnold Schwarzenegger im Terminator wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung anzeigt, oder Homer Simpson wegen Alkohol am Steuer? Uwe Boll wegen Regieführens anzuzeigen würde mir ja noch eingehen, aber Hape Kerkeling … wegen einer Currywurst … also bitte! Da hat wohl jemand in der Schule gefehlt, als der Gemeinsinn ausgeteilt wurde. Und die Vokabel in Folge falsch interpretiert…

In meinen Augen ist das entweder ein gelungener Publicity-Stunt auf Kosten der Staatskasse oder gesellschaftskritische Performancekunst auf Kosten der Staatskasse. Oder ein echter Fall von Realsatire, dann sollte der Kläger aber seinen eigenen Slot als Gerechtigkeitskommentator bei TV total bekommen.

(Law Blog, Melchior-Blog, RP-Online)

Dies ist eine frei geäußerte Meinung. Nur, falls Mr. oder Mrs. Klagewütig hier auftauchen sollte. Wer so eine Anzeige stellt, braucht sich über öffentliche Kommentare dieser Art nicht zu wundern.

Und nun seid Ihr dran: Welchen Promi im Real-TV könnte man noch verklagen und wofür?

7 Gedanken zu „Anzeige gegen Kerkeling“

  1. Hallo Julian,
    guter Beitrag ! Jedoch möchte ich folgendes gerne anmerken: Die Überschrift sollte nicht „Klage“ gegen Kerkeling heißen, sondern zb. „Anzeige gegen Kerkeling“ . Eine Strafanzeige stellt keine Klage dar. Er oder Sie ist auch nicht Kläger sondern Anzeigender. Ein Kläger würde er oder sie sein, wenn eine Zivil-Klage vor Gericht erhoben wird, oder wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Anzeige Klage erhebt. Nur meine Meinung 🙂

  2. @Vogtraider: Vielen Dank fürs Lob! Und: Stimmt natürlich, ich hab’s geändert. Den Kläger lasse ich aber, weil er sich ja umgangssprachlich „beklagt“. Auch wenn’s juristisch nicht richtig ist, klingt es besser, finde ich.

    PS: Ich hab mich Mitte der 90er doch glatt mal um einen Jura-Platz an der LMU München beworben, das wäre vielleicht ein Debakel geworden…

  3. Ja genau, natürlich können Sie Kläger so stehen lassen. Hätten Sie sich in den 90ern eingeschrieben und heute diesen Bericht verfasst, hätten ihn wohl viele aufgrund der Komplexität des Schreibens nicht mehr lesen können 🙂 PS: Ich möchte mich ihn 3 Jahren darum bewerben…….

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